Frag die Experten

Frag die Experten: Geld von YouTube versteuern

Geschrieben von David Scheuß

Wir haben wohl eine der wichtigsten Fragen rund um das Thema YouTube und Lets Play bekommen, mit der sich Kanäle beschäftigen, die ihrer Leidenschaft nun auch aus monetären Gründen nachgehen. Ab wann muss ich Steuern zahlen und wie mache ich das?

Die Frage

Moin Lets-Plays.de- Team!

Erstmal: ein Top Service der hier angeboten wird. Besten Dank! Mein Name ist Gerry und ich betreibe einen kleinen Youtube und Twitch Kanal.

Zu meiner Frage: Ich würde gern nebenbei etwas Geld zu meinem Hauptberuf dazu verdienen. Jedoch habe ich keine Ahnung wie ich das beim Arbeitgeber und Finanzamt angeben muss. Wie viel % muss ich ans Finanzamt versteuern? Ich hoffe mir kann geholfen werden.

Gruß Gerry

Gewinn = Ja oder Nein?

Zu aller erst muss eine einfache Frage an dich selber gestellt werden: “Möchtest du mit deinem Kanal Einnahmen generieren?” Sollte diese Frage mit “Ja” beantwortet werden, sollte dein erster Gang dich zum Meldeamt bringen. Das lokale Einwohnermeldeamt ist hier eine geeignete Station. Dort meldest du ein Gewerbe an – ohne geht es nicht. Wer sich also dazu entscheidet, Werbung auf seine Videos zu schalten, erfüllt damit ein Kriterium, welches dich nach dem Recht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, nämlich den Punkt, Einnahmen erzielen zu wollen. Für all diejenigen, die ausschließlich als Hobby und ohne Videos die Werbung geschaltet haben, auf YouTube hochladen, für die fällt die Pflicht einer Gewerbeanmeldung weg.

Jetzt werden sich vermutlich einige fragen: “Aber es gibt doch sicher keinen Kanal, der keine Werbung auf seine Videos schaltet, dann müsste ja jeder ein Gewerbe anmelden müssen.” Und damit habt ihr sogar Recht. Wieso das nicht verfolgt wird, klärt sich im Verlauf des Artikels. Wir fahren erst einmal mit der Gewerbeanmeldung fort.

Die Gewerbeanmeldung

Denn diese kostet um den Dreh je nach Gemeinde etwa 20€. Glückwunsch! Damit habt ihr nun euer Gewerbe angemeldet und müsst jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Davor bekommt ihr allerdings Post vom Finanzamt und müsst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wenn ihr im ersten Jahr unter 17.500€ und im zweiten Jahr unter 50.000€ verdient, empfiehlt es sich, die “Kleinstunternehmerregelung” auszuwählen. Solltet ihr Angaben über diese Grenzen machen, könnte es sein, dass ihr Vorauszahlungen leisten müsst. Die Gewinnermittlungsart sollte als Einnahmeüberschussrechnung deklariert sein. Hierbei werden ganz einfach eure Verluste für das Gewerbe gegen den Gewinn ausgeglichen.

Ab wann wird wie versteuert?

Besteuert wird mit 0% bis zu 45%, allerdings auch nur, wenn der Grundfreibetrag im Jahr von 9.022€ für 2018 überschritten wird. Solltet ihr darunter liegen, wird euer Gewinn nicht besteuert. Die Steuererklärung müsst ihr jedoch trotzdem jedes Jahr machen – egal wie viel oder wie wenig ihr verdient. Die Gewerbesteuer fällt für euch eben sowenig an, falls ihr unter 24.500€ liegen solltet. Damit können die meisten YouTube also aufatmen, denn auch wenn ihr ein Gewerbe anmeldet, der Grundfreibetrag schützt euch erst mal davor, euren Gewinn von YouTube zu versteuern. Gleichzeitig klärt sich auch die Frage, wieso kleinere YouTuber, die Werbung schalten aber kein Gewerbe anmelden, nicht verfolgt werden. Es gibt nichts zum versteuern, da nur die wenigsten über den Grundfreibetrag kommen werden.

Nebenverdienst

Für einen kleinen Nebenverdienst kommt also nur der Aufwand einer jährlichen Steuererklärung neben den Aufwendungen für die Anmeldung, etc. auf euch zu. Google Adsense bietet euch auch zahlreiche Möglichkeiten, die Einnahmen zu überblicken und auszudrucken, damit sie in der Steuererklärung dazugelegt werden können. Auch hier gilt wieder: Setzt euch mit den Mitarbeitern des Finanzamtes zusammen.

Einen Nebenverdienst oder eine Nebentätigkeit neben eurem Hauptverdienst auszuüben, hängt von eurem Arbeitgeber selber ab. Oft reicht ein klärendes Gespräch mit der Personalabteilung. Hierbei gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen. Jeder Arbeitgeber hat dafür seine eigenen Richtlinien.

Schlusswort

Wenn ihr mehr über das Thema YouTube und Steuern erfahren wollt, können wir euch einen informativen Kanal empfehlen, der mit dem Thema in einem Video gut vermittelt. Dazu könnt ihr mehrere Blogeinträge und Hilfebeiträge aufrufen, die das Thema etwas genauer und besser erklären. Und um die oben stehende Frage selber und persönlich zu beantworten:

Lieber Gerry,

besten Dank für deine sehr interessante und wichtige Frage. Es freut uns, dass du mit deinem Kanal auf YouTube und Twitch deine Videos hochlädst und streamst. Falls du Einnahmen erzielen möchtest, musst du auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung beantragen, den Fragebogen hinterher ausfüllen und auf jeden Fall jährlich eine Steuererklärung abgeben. Falls du mit deinem Nebenverdienst kleinere Beträge im Monat verdienst, die vielleicht mal dreistellig (leicht über 100€) im Monat werden, hast du nichts zu befürchten. Dein Gewinn wird nicht besteuert. Wie dein Chef auf deinen Nebenverdienst reagiert, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht steht dazu ja etwas in deinem Arbeitsvertrag – sonst frag einmal freundlich nach.

Wir wünschen dir für deinen Kanal alles Gute und hoffen, dass deine Anmeldung reibungslos verläuft.

Beste Grüße
David

Hinweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass wir für die Angaben in diesem Artikel keine Gewährleistung im Hinblick auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Sämtliche Ansprüche für Schäden, die durch die Angaben in diesem Artikel entstehen, werden hiermit widersprochen. Dieser Artikel stellt keine professionelle steuerliche Erklärung dar und ersetzt diese auch nicht.