Twitch

Der neue Rundfunkstaatsvertrag und die Twitch-Steamer

Twitch
Geschrieben von Claudia Wendt

Aufgrund von Konflikten zwischen Twitch-Streamern und Rundfunkanstalten werden im neuen Medienstaatsvertrag die Streamer mit berücksichtigt. Der Vertrag setzt die Rahmenbedingungen für die Einbeziehung moderner Medien.

Bekannte Streamer wurden bereits im letzten Jahr dazu angehalten Rundfunklizenzen zu beantragen, die sich im vierstelligen Bereich bewegen. Streamer wie PietSmiet stellten deshalb ihre Kanäle ein. Die rechtliche Lage für moderne Medien, die sich internetbasiert entwickeln ist bisher nicht eindeutig geregelt. Von den Landesmedienanstalten wurde deshalb eine Anpassung des Medienstaatsvertrages unter Berücksichtigung der neuen Medienformen gefordert.

Schon gelesen? Twitch: Play like no one is watching!

Bis Ende August besteht jetzt die Möglichkeit für Verbände, Medienunternehmen und Bürger, den neuen Vorschlag für den Medienstaatsvertrag zu kommentieren oder eigene Ideen zu formulieren. Im Herbst fließen die Vorschläge in den Beratungsprozess mit ein, um eine eindeutige Regelung festzulegen. Für Gaming-Streams ist eine Regelung geplant die eine Rundfunklizenz notwendig macht. Das trifft nur auf Streams zu, die Livesendungen und mehr als 500 Zuschauer haben. Sie greift auch, wenn die Streams angekündigt werden oder redaktionelle Tätigkeiten ausführen. § 20 B beschäftigt sich mit dem sogenannten “Bagatellrundfunk”. Dieser Bagatellrundfunk hat laut Definition eine begrenzte Dauer und Häufigkeit der Verbreitung. Es gibt keinen festen Sendeplan, der für eine längere Dauer ausgelegt ist und wenig Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Für den Bagatellrundfunk besteht keine Zulassungspflicht. Die Zulassungsfreiheit muss durch einen Antrag durch Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt werden. Inwieweit der neue Rundfunkstaatsvertrag die Medienlandschaft beeinflussen wird und welche genauen Regelungen getroffen werden, bleibt abzuwarten.