kannste Lesen

YouTube und das Jugendschutzgesetz

Geschrieben von Michael Fuchs

Wie es vielleicht einige mit bekommen haben, Sarazar musste Black Ops von seinem Kanal herunternehmen. Grund, dass Spiel ist in Deutschland indiziert. Aber was heißt indiziert? Dazu mal ein kurzes Zitat von Giga:

Die BPjM trifft also die Entscheidung darüber, welche Spiele letztlich indiziert werden. Eine Indizierung unterscheidet sich auf den ersten Blick kaum von einen Spiel, das „keine Jugendfreigabe“ erhält.  Denn auch ein indiziertes Spiel darf problemlos in Deutschland gekauft, verkauft und gespielt werden. Verboten ist es jedoch, für das Spiel zu werben. Das heißt, dass es keine Plakate, Demos oder Zeitschriftenanzeigen zu dem Spiel in Deutschland geben darf. Was als Werbung gilt, ist dabei relativ offen: So gelten zum Beispiel auch kritische Tests noch als Werbung für das indizierte Spiel.

So kann man sicherlich auch sagen, ein Let’s Play ist auch Werbung für ein Spiel. Somit darf man das nicht. Aber YouTuber haben nicht nur Probleme mit indizierte Spiele, sondern nun auch mit dem Jugendschutz. Auch hier rüber hat Sarazar in einem Video gesprochen, deswegen hier das Video.

In Zukunft kann es also sein, dass Jugendschutzbehörden auf YouTuber und Let’s Player zu kommen werden und sagen, du du du – nimm das von deinem Kanal. Kann auch teuer werden. Abhilfe würde eine Lösung schaffen, womit man sagt, alle unter 18 dürfen z.B. die Videos nicht sehen. Jetzt kommst du und sagst, auf YouTube kann man doch einstellen, dass Videos ab 18 sind. Ist man nicht angemeldet oder jünger – kann man die Videos nicht sehen. Dann sagt der Jugendschützer, du kannst dir einfach einen YouTube Account machen wo du sagst, du bist 18 und die Sache ist gegessen. Eine Kontrolle seitens YouTube gibt es nicht.

Anders sieht es etwa bei MyVideo aus. Hier kann man sich Videos ab 16 auch erst ab 22 Uhr ansehen und ab 18 Videos erst ab 23 Uhr. Auch wenn du 18 bist, du kannst es dir nicht früher ansehen sondern erst ab einer gewissen Uhrzeit und, ich glaube, bis 6 Uhr früh. Danach ist es wieder “gesperrt”. Zwischen MyVideo und YouTube gibt es einen großen Unterschied. MyVideo gehört zur Pro7 Gruppe. Pro7 ist ein Deutsches Unternehmen. YouTube gehört zu Google, deshalb USA.

Und das ist wohl auch noch eine Grauzone. Kann man einen YouTuber dafür verantwortlich machen oder doch eher den Betreiber. Also YouTube. Hier in Bayern ist z.B. das Rauchen in Restaurants verboten. Raucht man trotzdem und es kommt zu einer Kontrolle, muss der Betreiber / Wirt zahlen. Und der Raucher bekommt glaube ich auch eine Strafe. Aber der Betreiber / Wirt wird eben auch “bestraft” und nicht nur der Kunde.

Anderes Beispiel. Du bist 16 und nach 0 Uhr noch in einer Disco ohne Elterliche Erlaubnis. Kommt es zu einer Kontrolle, wird hier auch der Betreiber “bestraft”.

So könnte man es ja theoretisch auch bei YouTube machen. Ein YouTuber lädt ein Video ab 18 hoch, jemand beschwert sich / es kommt zur Kontrolle, wird nicht nur der YouTuber angesprochen sondern auch der Betreiber YouTube. Aber YouTube ist eben USA. Und wie man YouTube kennt, die geben nicht nach. Wie bei der GEMA. Hier werden die Videos in Deutschland einfach gesperrt von YouTube. Weil sie einfach keinen Bock haben, (mehr) Geld an die GEMA zu bezahlen.

Der Jugendschützer würde sich so nur aufregen über YouTube, aber er würde nichts erreichen. YouTube wird sicherlich kein System einführen, wie bei MyVideo, wo die Videos dann erst ab 22 Uhr oder 23 Uhr aufrufbar sind, nur für Deutschland. Eher würde YouTube auch solche Videos sperren wenn es hart auf hart kommt.

Als YouTuber selber kann man hier wenig machen. Man kann sagen, dass Videos ab 18 sind, aber der Zuschauer kann dies leicht umgehen. Der YouTuber kann kein externes Altersnachweissystem integrieren. Wie man es auch von Erotik Seiten kennt. Hier muss man meist mit seinem Personalausweis nachweisen, man ist 18. Ist es man nicht / kann es nicht nachweisen, hat man keinen Zugriff auf Seite / Angebot. Solche Systeme gibt es schon. Auch mit einer API Anbindung. YouTube könnte es einfach integrieren. Machen sie es? Werden sie es machen? Nein. Kann es der YouTuber? Nein.

Was bleibt übrig? Man lässt es drauf ankommen und schaut, wie weit das geht. Man macht keine Videos ab 16 oder 18. Man wechselt zu einer anderen Plattform, wie MyVideo, welche besser mit dem Alter umgehen können.

Als YouTuber kann man wie gesagt, hier kaum bis gar nichts machen. Nichts, womit ein Jugendschützer leben könnte. Es wäre und ist die Aufgabe von YouTube. Als US-Unternehmen ist es aber kaum interessant und lohnenswert. Die Server stehen im Ausland. Die Betreiber sitzen im Ausland. Das Unternehmen ist im Ausland.

Ich denke, man wird in der nächsten Zeit dazu einiges hören. Und auch, wie man als YouTuber mit dem Jugendschutz umgehen muss. Ob Videos ab 16 oder 18 dann noch erlaubt sind oder ob es sogar “strafbar” sein wird, diese auf YouTube zu Veröffentlichen. Ob viele dann zu MyVideo gehen. Oder man macht einfach nichts. Jugendschutzbehörden werden sicherlich nicht auf alle YouTuber gehen die dagegen “verstoßen” sondern eher sich an die größeren Wenden.

Ein spannendes und interessantes Thema, auch wenn für viele einfach nur ein lästiges.