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Das Leistungsschutzrecht und Deutsche Verlage

Geschrieben von Michael Fuchs

Lets-Plays.de ist ein Gaming und Let’s Play Online Magazin, hindert uns aber nicht, auch zu anderen Themen unseren Senf zu geben. Wie heute zum Leistungsschutzrecht und Deutsche Verlage. Aber zuerst, was ist das Leistungsschutzrecht?

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Es wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht.[1] Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet.[2] Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts. In einer begleitenden Entschließung drückt er die Erwartung aus, dass nach der Bundestagswahl ein Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes beschlossen wird, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Durchsetzung ihrer Rechte stärkt, dabei die Interessen der Urheber wahrt und den Grundsatz der Informationsfreiheit gewährleistet.[3] Das Gesetz wurde am 14. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Quelle Wikipedia.

Auf Deutsch bedeutet dies, dass Suchmaschinen wie Google aber auch andere Plattformen, welche Pressemeldungen verteilen, an die Verlage Lizenzgebühren bezahlen müssen. Schwerpunkt liegt hier sicherlich auf Google News. Ein kostenloses Angebot von Google, wo ausschließlich ausgewählte Presse Seiten eingetragen sind. Sucht man nun zu einem bestimmten Thema bei Google, bsp. zu aktuellen Geschehnissen, werden diese Einträge als erstes gezeigt. Den Verlagen kostet es nichts. Google News bringt diesen Seiten tausende User pro News und diese verdienen dann dementsprechend durch Werbung.

Nun haben sich schlaue Menschen gedacht, so geht das nicht. Wir wollen dafür Geld bekommen, dass wo anders unser Inhalt eingebunden wird. Klar gibt es Seiten, die kopieren ganze Artikel – da ist es klar und verständlich, dass man dafür dann auch Geld möchte. Aber im Bereich Google profitieren diese nur davon, dass diese dort gelistet sind.

Befürworter des Leistungsschutzrecht sind unter anderem focus.de, bild.de, stern.de, welt.de, bz-berlin.de, autobild.de, computerbild.de, morgenpost.de, gofeminin.de, cinema.de, chip.de, derwesten.de, capital.de, aachener-zeitung.de und viele weitere.

All diese Seiten profitieren von Google News. Ihre News werden dort innerhalb von Sekunden weiterverbreitet und es strömen tausende Besucher auf diese Newsseiten. Und wie man sich denken kann, spielt Google da nicht mit. Auch hier verständlich. Es ist ein kostenloser Service, wovon die Seiten profitieren und dadurch auch Geld verdienen. Wieso sollte also Google dafür Lizenzgebühren bezahlen?

Nun sagt Google, fickt euch (natürlich nicht so) – wer in Google News gelistet werden möchte / oder weiterhin bleiben möchte, muss dies neu bestätigen.

Wünschen Sie, dass Inhalte Ihrer Webseite in Google News erscheinen?

In Deutschland wurde ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Googles Dienste stehen in Übereinstimmung mit diesem Recht. Wir wollen uns jedoch rückversichern, dass Sie mit der Aufnahme von Inhalten Ihrer Webseiten bei Google News einverstanden sind. Durch Anklicken von “Ja” erklären Sie, dass Ihre Inhalte in Google News unentgeltlich aufgenommen werden dürfen und Sie befugt sind, diese Einwilligung vorzunehmen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit rückgängig machen.

Danke! Ihr Google News Team

Hier meint man nun, dass die Befürworter des Leistungsschutzrecht nicht akzeptieren und aus Google News austreten.

Beispiel Spiegel.de, einem Hauptbefürworter des Leistungsschutzrechts:

Die SPIEGEL-ONLINE-Chefredaktion erklärt dazu: Google und Google News sind für viele Leser hilfreiche Instrumente, um zu Artikeln, Fotos und Videos auf SPIEGEL ONLINE zu gelangen. Deshalb wollen wir auch in Zukunft dort gelistet werden. Wir prüfen die Opt-in-Regel sorgfältig und werden in den kommenden Tagen aktiv.

Quelle: Spiegel.de

Man ist zwar für das Leistungsschutzrecht, bleibt jedoch bei Google News weitergelistet obwohl dies der “Hauptfeind” der Leistungsschutzrecht ist.

Da denke ich mir, was haben sich die Befürworter erhofft? Dass Google nicht nur tausende User auf die Seiten bringt, damit hohe Werbeeinnahmen und selber dann noch Lizenzgebühren bezahlt, obwohl der Google News Service kostenlos ist?

Man muss sich das auch mal vorstellen, wie das bei Google war.

Eric Schmidt ist Chef bei Google wie Larry Page. Kommt also ein Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung ins Chefbüro und sagt, hey Eric, die Deutschen wollen Lizenzgebühren von uns, dass sie kostenlos bei Google News gelistet sind. Was ist da wohl die Antwort vom Chef?

A) Klar, kein Problem. Kriegen sie zusätzlich noch Geld in den Arsch geschoben, verdienen eh zu viel
B) WTF? FUU! Sollen sich doch verpissen, wenn es ihnen nicht passt
C) Haste die neue Praktikantin in der Grafikabteilung schon gesehen? Hammer, oder?

Ich denke, die Antwort kann sich jeder selber denken.

Und wie gesagt, ich kann die Befürworter teilweise verstehen. Aber diese müssen auch bedenken, dass der Großteil der Besucher eben über Google und Google News kommen. So ist es bei Lets-Plays.de nicht anders, auch wenn wir die Leserzahlen nicht haben wie bsp. die Bild und sind auch nicht bei Google News gelistet. Aber 80% kommt über die Google Suche oder über Seiten, wo die Google Suche vorhanden ist, wie bei der Telekom. Ich verzichte doch nicht freiwillig auf diesen Traffic oder mache irgendwas, um diesen zu schaden.

Wäre ich Google, ich würde die Befürworter nicht nur aus Google News kicken sondern auch aus der Google Suchmaschine. Die meisten Verlage könnten dann dicht machen. Google ist einfach die größte Suchmaschine Weltweit und bringt den meisten Traffic.