In diesem, vermutlich längeren Artikel, möchte ich mal auf das Thema Impressumspflicht eingehen bei Social-Media Kanälen wie Facebook, Twitter und YouTube. Als Homepagebetreiber sollte man sich mit dem Thema auskennen, aber wie sieht es bei den Social-Media Seiten aus? Muss ich hier ein Impressum haben? Kann man Abmahnungen bekommen und wieso wollen alle meine Daten sehen?
Aber zuerst mal, was ist ein Impressum?
In einem Impressum erfüllt der Webmaster die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG und § 55 RStV. Aus einem einfachen Grund, der Nutzer der Seiten sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. In einem Impressum sollte man dementsprechend auch die Kontaktdaten sowie eine ladungsfähige Anschrift hinterlegen, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können aber sich auch vor Abmahnungen zu schützen.
Denn in den letzten Jahren wurden tausende Internetseiten aufgrund nicht vorhandenen oder falschen Impressum abgemahnt, was meist nicht billig ist. Dazu haben sich auch verschiedene Anwälte spezialisiert und sind nur auf der Suche, nach solchen Seiten um diese Abzumahnen.
Wer braucht ein Impressum?
Hierzu gibt es verschiedene Thesen und Aussagen. So heißt es, Privatpersonen die eine private Website betreiben, benötigen kein Impressum. Dies betrifft die meisten, die vermutlich diesen Artikel lesen. Aber hierbei gibt es auch verschiedene Ableitungen. Lets-Plays.de z.B. wird von mir als Privatperson geleitet, als Kleinunternehmer. Und zwar aufgrund zwei Sachen.
1. Durch geschaltete Werbung auf der Homepage, gehe ich der Gewinnerzielung nach. Sprich, ich möchte was mit der Seite verdienen. Und dies betrifft alle, die auf ihren Homepages Werbung einbinden. Es ist scheiß egal, ob du mit der Werbung Geld verdienst oder nicht. Auch nicht in welcher Höhe und ob du damit letztendlich auch Gewinn machst. Einnahmen heißt ja nicht direkt Gewinn, schön wärs, dann hätte ich mit der Seite hier schon Gewinn gemacht 🙂
2. Auf dieser Seite findest du journalistischen-redaktionell gestaltete Inhalte, die zur Meinungsbildung beitragen können. Eben ein Blog, mehr sind wir aktuell nicht. Lets-Plays.de ist ein Online Blog, mit Schwerpunkt Gaming und Let’s Plays. Anders sieht es beim Magazin aus, aber das ist wieder ein anderes Thema. Betreibst du also einen Blog, schreibst dort Artikel bist du damit auch betroffen.
Nun kann man sich natürlich fragen, wer beurteilt ob Inhalte belanglos sind oder die Grenze zum journalistischen wertvollen Inhalt erreicht? Dies kann dir aktuell keiner sagen, gerichtlich gibt es keine festen Aussagen oder sind nicht abschließend geklärt.
Da ich keine Rechtsberatung geben darf, sage ich einfach mal, wer Punkt 1 erfüllt, hat die Pflicht ein Impressum Online zu stellen. Auch wenn du anders Geld verdienst über die Seite, trifft das zu. z.B. wenn du kostenpflichtige Dienstleistungen anbietest.
Aber wie sieht es nun bei Facebook / Twitter aus?
Auch Facebook Profile und Seiten müssen ein Impressum einfügen, wenn sie nicht rein privat sind. Dem deutschen Gesetz ist es piep egal, ob es sich dabei um eine Website, einen Blog oder ein nur eine Fanseite handelt. Es besteht ja der Irrglaube, dass nur Websiten von Unternehmen oder Shops ein Impressum benötigen auf Facebook. Nach dem Telemediengesetz geht es hierbei um den Punkt Geschäftsmäßig. Und geschäftsmäßig ist jede nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Ein direktes Urteil gibt es auch beim Thema Facebook nicht. Da es ein wenig komplizierter ist. Auf jeder Facebook Seite wird Werbung eingeblendet. Dies stammt nicht vom Profil / Seiten Ersteller sondern von Facebook direkt. Die meisten Facebook Profile und Fanseiten sind aber dafür da, um für etwas Werbung zu machen.
Du bist Let’s Player, hast eine Facebook Fanpage und betreibst einen YouTube Kanal, welchen du monetarisierst, egal ob durch einen YouTube Partner oder direkt mit YouTube. Somit gehst du der Gewinnerzielungsabsicht nach. Sprich du würdest für YouTube ein Impressum brauchen. Auf deiner Fanpage bindest du indirekt Werbung ein, du verlinkst deinen YouTube Kanal und Videos um so deine Zuschauer hinzuweisen, dass es ein neues Video gibt.
Somit müsstest du dann ein Impressum auf Facebook einbinden, nach § 5 TMG und § 55 RStV.
Inzwischen wurden auch viele Facebook Fanseiten Betreiber abgemahnt, weil diese kein Impressum darstellen. Wie das aber nun genau aussieht und auch was Rechtlich notwendig ist, ist noch vieles unklar.
Mein persönlicher Rat: einfach ein Impressum einfügen und fertig, so entgeht man den Abmahnungen und hat seine Ruhe. Kosten tut es nichts und man muss sich dazu auch keine Gedanken mehr machen. Dies betrifft natürlich nur die Seiten, die der Gewinnerzielungsabsicht nachgehen und nicht rein privaten Seiten. Und wie gesagt, es spielt dabei keine Rolle, ob du damit etwas verdienst oder nicht – sprich ob du Gewinn machst oder nur deine laufende Kosten deckst.
Dasselbe kann man nun auch für Twitter sagen.
Dazu gibt es auch ein interessantes Video der Kanzlei WBS, wo es ab der zweiten Minute über die Impressumspflicht geht, sowohl auf Homepages als auch auf Facebook.
Und YouTube?
Wie man sich nun denken kann, muss man auch hier ein Impressum anbieten. Hier kann man wieder die zwei Punkte von oben aufgreifen.
1. durch Werbeschaltungen geht man der Gewinnerzielungsabsicht nach
2. man bietet journalistischen-redaktionell gepflegten Inhalt an
Punkt 1. erfüllt man, sobald man über YouTube seine Videos monetarisiert, egal ob durch ein YouTube Partnernetzwerk oder direkt über YouTube
Bei Punkt 2, kann man sich wieder streiten. Was gehört unter journalistischen-redaktionell gepflegten Inhalt? Welche Art Videos betrifft das? Gehören Lets Play Videos auch dazu?
Somit müsste man auch bei YouTube ein Impressum anlegen. Aber auch hier, sind sich die Gerichte noch unschlüssig und es gibt keine festen Aussagen.
Wie binde ich ein Impressum ein?
Bei Facebook kann man dies einfach in die Seitenbeschreibung nehmen. Sprich dort seine Anbieterdaten eintragen und fertig. Man kann aber auch durch verschiedene Apps auf ein vorhandenes Impressum (z.B. von der Homepage) verlinken, so dass dieses auch direkt sichtbar ist.
Bei Twitter und YouTube sieht es schon anders aus. Die einfachste Lösung ist es, auf sein Impressum aus dem Kanal / Account zu verlinken. Ob dies rechtlich gültig ist oder nicht, wurde aber noch nicht geklärt – aber besser als nichts.
Fazit!
Als Webmaster, YouTuber und jemand der im Internet nicht nur zum Surfen unterwegs ist, ist es nicht immer leicht. Welche Pflichten hat man? Wie muss man was genau erledigen? Muss man dies? Muss man das? Ist das rechtlich okay? Gibt es Gesetze dafür? Kann ich dafür abgemahnt werden?
Wer auf dies alles keine Lust hat, dem bleibt nichts anderes übrig, als auszuwandern oder sein Internetverhalten so einzuschränken, dass man nur ein normaler Surfer ist ohne eigene Inhalte zu präsentieren.
Was soll man groß sagen? All dies, was du nun gelesen hast, ist natürlich keine Rechtsberatung. Also nachmachen auf eigene Gefahr, wenn du dich zu dem Thema informieren möchtest, lieber einen Anwalt dazuschalten als sich im Internet zu informieren. Denn jeder sagt etwas anderes und nur Anwälte dürfen dir eine Auskunft dazu geben. Dies soll lediglich ein kleiner Informationsartikel zum Thema sein, nicht mehr und nicht weniger 🙂