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Monetarisierung von Let's Plays: Übersicht - Publisher

Dieses Thema im Forum "Partnernetzwerke" wurde erstellt von Michael, 6. Juli 2013.

Status des Themas:
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  1. MuffinButton
    Offline

    MuffinButton Bekannter


    Habe eben Nachricht von Sega bekommen, weil ich unbedingt Alien Isolation let's playen wollte...

    Sehr geehrter Kunde,
    vielen Dank, dass Sie SEGA Europe kontaktiert haben.
    Videospiele von SEGA können Urheberrechte von Dritten beinhalten. Das bedeutet, dass wir Ihnen keine ausdrückliche Genehmigung erteilen können, Spielszenen unserer Produkte hochladen oder veröffentlichen zu dürfen.
    SEGA kann sogenannte „take-downs“ in Bezug auf eigenes Eigentum veranlassen, sofern das Eigentum unrechtmäßig, unsachgemäß oder in irgendeiner Art und Weise den Namen von SEGA, verbundenen Unternehmen oder anderen Dritten in Verruf bringen könnte. SEGA behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte unter diesen Umständen einzuleiten.
    Sollten Sie feststellen, dass Ihr Video entfernt wurde, empfehlen wir Ihnen direkt mit unserem Community-Team in Verbindung zu treten (communityteam@sega.com), die Ihnen
    bei weiteren Fragen helfen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    SEGA Support

    Also kein Alien Isolation Let's Play. :(
     
  2. MarioZockt72
    Offline

    MarioZockt72 Freak Unterstützer


    Doch, Du kannst schon ;) Der deutsche Support hat das wohl etwas unglücklich ausgedrückt.
    Er schreibt ja "SEGA kann "take downs" veranlassen", sie machen das aber nicht, ausser Du verunglimpfst den Namen, das Produkt o.ä.
    Der englischsprachige support hat sich da bei mir etwas genauer ausgedrückt:
    "Dear Mario,
    Thank you for contacting SEGA Customer Support.
    Sega’s video games may contain intellectual property rights owned by third parties which means that we cannot give explicit permission to users to upload game footage for all of our titles.
    In general, Sega does not operate a policy of issuing take-down notices with respect to its own properties except where such properties are used unlawfully, inappropriately or in any manner which brings the name of Sega, its affiliated companies, or certain third parties into disrepute. Sega reserves its right to take legal action in these circumstances.
    If you do find that your video is removed then we would recommend getting in touch directly with our community team at communityteam@sega.com as they will be able to help assist you further.

    Best Regards,
    John
    SEGA Customer Support"

    Die Spiele können also geistiges Eigentum Dritter (meist Musikstücke) beinhalten und daher kann SEGA Dir keine "Duldungserklärung" in diesem Sinne ausstellen, weil nicht alle Rechte ihnen gehören. Wem auch immer diese anderen Rechte gehören, könnte Dir evtl. Probleme machen. SEGA sperrt aber normalerweise keine Videos mit Inhalten ihrer Spiele (ob das auch für's "claimen" gilt, weiß ich allerdings auch -noch- nicht ;) ).

    Abgesehen davon, dass Du natürlich immer vorsichtig mit Aussagen aus dem Netz von Personen, die Du nicht kennst (also ich z.b. ;) ) sein solltest, liegt es natürlich in Deinem Ermessen, ob Du bereit bist, die Risiken einzugehen ;)
    Hast Du dem Support mitgeteilt, um welches Speil es sich handelt? Dann könnte Dir evtl. jemand bei SEGA sagen, ob da alle Rechte bei ihnen liegen ;)

    Zumal ich einige Let's Player kenne, die das Spiel auch gemacht haben (und definitiv Wert darauf legen, dass alles seine Richtigkeit hat, so wie Du scheinbar auch ;) ) und habe bisher nichts von Ärger mitbekommen.
     
  3. MuffinButton
    Offline

    MuffinButton Bekannter


    Danke erst mal für die Info! Ja das dacht ich mir schon..Ich riskier es jetzt einfach mal. Werde das Spiel einfach unmonetarisiert hochladen, da bin ich noch eher auf der sicheren Seite. Hab dem Support mitgeteilt, welches Spiel es ist, ja. Mal schauen. :)
     
  4. Mezelmoerder3D
    Offline

    Mezelmoerder3D Meister Meister, Meister aller Meister Mitarbeiter Unterstützer Dauerpraktikant DvD Redaktionelle(r) Affenflüsterer YouTuber Let's Player


    @MuffinButton
    Mario hats schon richtig erklärt.
    Wenn du z.B. CoD Modern Warfare nimmst, dann gehört das Spiel selbst Activision. Der Soundtrack allerdings wurde von den Londoner Philharmonikern aufgenommen und ist ihr Eigentum. Daher könnte dir Activison auch nur die Erlaubniss für das Spiel, aber nicht für den Soundtrack geben.

    So verhält sich das dann auch mit Alien Isolation und SEGA. Einfach drauf ankommen lassen, ob sich der YT Algorythmus wegen der Musik meldet. Mehr als "dein Video wurde gesperrt wegen Kopiergeschützen Inhalt" kann da erstmal nicht kommen. Und wenn YT es direkt beim Hochladen schon sieht, bekommste net mal ne Strafe (nen Strike) für deinen Kanal aufgebrummt.
     
  5. Till Kraemer
    Offline

    Till Kraemer Kaffeetrinker YouTuber Let's Player


    Erstmal: danke für den klasse Thread!

    Blizzard scheint (inzwischen?) die Monetarisierung zu erlauben, siehe Blizzard Entertainment:Blizzard Video Policy:
    "Note that Blizzard Entertainment's restriction that Productions be limited to "non-commercial" uses also means that you may not license a Production you have created to another company for a fee, or for any other form of compensation, without specific written permission from Blizzard Entertainment to do so. Blizzard Entertainment reserves the right to use its products for all commercial purposes. The only exceptions to this rule are if you participate in partner programs with YouTube, Justin.tv, Blip.tv, Own3d.tv, or Ustream.tv (the “Production Websites”) whereby a Production Website may pay you for views of a Production if you are accepted into their partner program."

    Bei Ubisoft scheint es ja ähnlich auszusehen, wie Kyyra angemerkt hat, siehe Ubisoft:
    "You are free to monetize your videos via the YouTube partner program and similar programs on other video sharing sites, unless your videos happen to include copyrighted music that is identified in YouTube’s Content ID system or similar technology on any other site."

    Vielleicht kann man das bei Gelegenheit in der Liste anpassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2017
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