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Das deutsche Videospielrecht. Von der Indizierung bis zur Sperre

Dieses Thema im Forum "Laberecke" wurde erstellt von Mezelmoerder3D, 12. Februar 2015.

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  1. Mezelmoerder3D
    Offline

    Mezelmoerder3D Meister Meister, Meister aller Meister Mitarbeiter Unterstützer Dauerpraktikant DvD Redaktionelle(r) Affenflüsterer YouTuber Let's Player


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    Dieser Beitrag wurde auf Grund von jugendverblödendem geMezel indiziert! ...
    Obwohl... ne doch net!​

    Überall auf der Welt und in jeder Branche gibt es Gegensätze, oder vielmehr Erzfeinde. Was bei dem arbeitendem Volk der Kaufmann ist, ist bei uns Gamers die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM. Über die Ladentheke dieser 1954 gegründeten Bundeseinrichtung wandert alles, was in Deutschland als Film, Musik oder Spiel erscheinen soll. Die Jungs und Mädels überprüfen unseren Medienkonsum darauf, dass die Entwicklung unserer Kleinen nicht gefährdet wird, oder um es mit den Worten von Wikipedia auszudrücken:
    Zitat: ... "die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” in Gefahr ist. Beispielhaft werden Medien genannt, die „unsittlich sind, verrohend wirken, oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen”. Zitat ende.

    Bleiben wir mal bei dem Teil, der uns Gamer betrifft.
    Eigentlich ein ganz geiler Job. Man darf wirklich alles spielen, was auf den Markt kommt und das auch noch bezahlt... allerdings hat es dann auch die Schattenseiten des Lebens: Man muss petzen. Man spielt also das kleine gemeine Kind auf dem Schulhof, das jeden Unterhosenzieher der Lehrkraft meldet/petzt. Alles was sie sehen, teilen sie nun ein in Alterseinstufungen und in extremen Fällen kommt die Medien auf die von uns gefürchtete Indizierungsliste.

    Doch was ist nun diese Indizierungsliste, auch bekannt als die Index Liste? Von vorne herein muss schon mal gesagt werden: Indiziert heißt nicht verboten! Jaha, da ließt du richtig. Es ist nicht verboten indizierte Spiele zu Kaufen und zu verkaufen. Allerdings ist es schwierig an solche Spiele heran zu kommen, da ein indiziertes Spiel nicht beworben werden darf! Es dürfen also keine Flyer verteilt werden, kein Werbeplakat darf rumhängen, ja es darf nicht mal offen im Laden stehen sondern nur "unter der Theke" verkauft werden. Da dies sehr streng genommen wird, gilt auch bereits ein ausführlicher Testbericht (nicht zu reden von einem Let's Play) als Werbung.

    Jedoch ist Indizierung nicht gleich Indizierung. Die Indizierungsliste kennt insgesamt 5 Teile. A, B, C, D und E.
    E ist ganz einfach alles, was vor dem 1. April 2003 indiziert wurde. A ist die Liste aller Medien, die als jugendgefährdend angesehen werden, also genau das was man meint, wenn man von der Index Liste spricht. C ist das selbe wie Liste A, nur dass man hier von einer Bekanntgabe der Indizierung abgesehen hat nach §24 JuSchG Absatz 2, Satz 3. Zitat:
    Von der Bekanntmachung ist abzusehen, wenn das Trägermedium lediglich durch Telemedien verbreitet wird oder wenn anzunehmen ist, dass die Bekanntmachung der Wahrung des Jugendschutzes schaden würde.
    Zitat Ende.
    Das waren noch die "harmlosen" Listen. Jetzt kommt der ganz harte Tobak. Die Listen B und D. Wer den Manga "One Piece" kennt kann es sich so vorstellen, alles was hier landet sind die Insassen von Impel Down Level 6. Liste B beinhaltet alles, was einem absoluten Verbreitungsverbot unterliegt. Aufgrund der Grausamkeit, des Rassen oder Religionshasses werden diese Median als Straftaten(!) angesehen. Liste D ist das Gleiche, nur wurde auch hier von einer Bekanntmachung der Beschlagnahmung nach §24 JuSchG abgesehen wurde.
    Auf Liste B haben es bisher 18 Titel geschafft. Einige davon kenne ich selbst und habe sie im Ausland auch gespielt (die ich dann auch nicht so wild fand, muss ich sagen). Anderes von dieser Liste finde ich selbst wirklich so barbarisch (nur durch das Hören, um was es darin geht), dass ich mich fragen muss, was sich die Entwickler damals dabei gedacht haben.

    So nun ist mal genug mit der Aufklärung, sind hier ja nicht im Sexualkunde Unterricht ^^

    Gruß

    Mezel​
     
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    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2015
  2. Super erklärt Mezel

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  3. Aigi der Zockerbär
    Offline

    Aigi der Zockerbär Der Ösi Nr.1 am Forum Unterstützer YouTuber Let's Player


    Geil erklärt... mein Mitleid mit euch steigt ins unermessliche.

    Nur ne schnelle Frage: wo is der sinn der Listen D und C?
    Wenn die Bekanntgabe dem Jugendschutz schaden könnte?
    Weiß man was da zB draufsteht?
     
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  4. Dünkel
    Offline

    Dünkel Anfänger


    Deutschland und seine ganzen Regeln und Gesetze, sicherlich würde ohne die vieles nicht so gut laufen, aber manche wiederum sind einfach zuviel des Guten...
     
  5. Mezelmoerder3D
    Offline

    Mezelmoerder3D Meister Meister, Meister aller Meister Mitarbeiter Unterstützer Dauerpraktikant DvD Redaktionelle(r) Affenflüsterer YouTuber Let's Player


    Dankeschön

    @Aigi ich kenne nur eines von der D liste durch Zufall. Weiß den Namen nemmer genau, aber es war ein shooter in dem es darum ging, auf möglichst brutale Art und Weise als Anhänger des KKK andere Religionsanhänger und Menschenrassen zu jagen und zu erschießen. Nen anderen Sinn hatte das "Spiel" net.

    Was auf der liste ist... Darüber kann man noch net mal mehr Witze machen -.-
     
  6. Ich finde es eig. gut, dass man ein wenig mehr auf den Jugendschutz achtet, doch finde ich, werden hier falsche Ansätze bestrebt. Youtuber sollten weiterhin spielen dürfen, was sie wollen und wenn es nach außen geht, sprich Lets Plays gemacht werden, sollte man vll Videos ab 18 erst ab einer Altersabfrage zugänglich gemacht werden.

    Aber ich bin ja nur ein blöder kleiner Konsument^^
     
  7. Mezelmoerder3D
    Offline

    Mezelmoerder3D Meister Meister, Meister aller Meister Mitarbeiter Unterstützer Dauerpraktikant DvD Redaktionelle(r) Affenflüsterer YouTuber Let's Player


    David du vergisst eines: hier geht es nicht um Spiele, die man ab 18 frei gibt und auch bewirbt. Hier geht es um Spiele, die so generell nicht auf dem.deutschen Markt öffentlich gezeigt werden dürfen/sollen. Da ist es dann auch nicht mit einfach mit einer USK Kontrolle auf YouTube getan.
     
  8. Dann stellt sich Deutschland einfach nur an^^
    Ich meine, was verboten ist, reizt noch mehr.
     
  9. TheGamingGalaxie
    Offline

    TheGamingGalaxie Leidenschaftlicher Let's Player Unterstützer TGN


    Sehe ich auch so. So wie der Jugendschutz das macht erreicht er nur das Gegenteil. Bestellen darf man sich Indizierte Sachen auch aus dem Ausland (Österreich/Schweiz) und da gibt es auch meistens die Deutschen oder Englischen Versionen zu erstehen (also von der Sprache her).

    Ich finde ebenfalls das Deutschland da einen falschen Ansatz dran setzt, ich als Verkäufer halte mich natürlich dran, ändert aber meine persönliche Meinung nicht dazu. Generell sind Spiele ja schon häufig mit ab 18 gekennzeichnet und Erwachsene sind alt genug um zu Spielen was sie wollen. Im Laden muss sowieso häufiger der Ausweis vorgezeigt werden.

    Warum darf mal als Deutscher Erwachsener nicht spielen was man will. Das ist meines erachtens ein Gegängel durch die Regierung.

    Meinetwegen können sie noch ne Plakette hinzufügen "nicht geeignet unter 21 Jahre" wo dann alle Spiele drunter fallen die wirklich Jugendgefährdend sind wie die Spiele die wohl gerade der Indizierung zum Opfer fallen. Aber ein generelles Verbot bewirkt nur das Gegenteil. Es werden LPler geguckt die das auf Deutsch spielen und aus "Schweiz oder Österreich kommen" und besorgen kann man sich die Spiele sowieso im Ausland. Selbst Verbotene Spiele die komplett untersagt sind kannst du zwar nicht bestellen über ausländische Online-Händler, aber wenn du in das Land fährst und dir das selbst besorgt fragt auch keiner nach... "Sind sie aus Deutschland".
     
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