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GEMA klagt erneut gegen YouTube

Geschrieben von Stefan Aigner

Der Rechtsstreit zwischen der GEMA und YouTube ist ja nun schon wohlbekannt. Seit 2009 gibt es regelmäßig Streitereien und Klageversuche. Nun versucht es die GEMA erneut und dieses Mal direkt am Oberlandesgericht in München.

Laut der GEMA tritt YouTube als Musikdienst auf und nimmt (ohne die Interpreten dafür zu entlohnen) Geld durch Werbeeinnahmen ein. YouTube positioniert sich hingegen als technischer Dienstleister, über den die Nutzer eigenverantwortlich Inhalte präsentieren.

Nun soll die Verbreitung der Videos weiter unterbunden werden, wenn nicht fordert die GEMA tatsächlich Schadenersatz von YouTube.

YouTube wehrt sich
Die Google-Tochterfirma hingegen sieht die Anschuldigungen nicht ein und bringt vor, dass Werbeschaltungen nur möglich seien wenn sie mit den Urheberrechtsinhabern abgeklärt seien. Somit erhielten diese auch den größten Prozentsatz an Werbeeinnahmen. Zudem scheint es, als würde die GEMA öfters Anträge bei Inhalten stellen, für die sie gar nicht zuständig seien.

Der aktuelle Stand
Laut dem letzten Urteil aus 2015 vor dem Landgericht München sowie dem Oberlandesgericht Hamburg, muss YouTube Videos sperren sobald sie auf Urheberrechtsverletzungen hingewiesen werden. Außerdem darf beim gesperrten Video kein Hinweis erscheinen, dass namentlich die GEMA dafür verantwortlich sei – dies sei wettbewerbswidrig.

 

 

Quelle: N-tv.de, Landeszeitung.de [Zugriff am 28.01.2016]